Anfragen im Jugendhilfeausschuss

Lübeck, 07.03.2025

Am 06. Februar 2025 haben wir im Jugendhilfeausschuss Anfragen zur Betreuungssituation in der Schule, zur Ferienbetreuung sowie zu Freizeitassistenzen gestellt. 

Inklusive schulische Nachmittagsbetreuung (VO/2024/13665-01)
Anfrage der Initiative Inklusion zur Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL)

Fragen:

1. Wie sieht die Zeitplanung für die Entwicklung des Konzeptes einer inklusiven Schule aus? 
Wie lange wird es dauern, bis die Erkenntnisse des Konzeptes in Bezug auf die Strukturen der inklusiven Ganztagsbetreuung von den Regelschulen genutzt werden können? 

2. Gibt es schriftliche Ergebnisse aus den in 2021 eingeführten Modellprojekten zur Teilhabe im Ganztag, den sogenannten Mittagsbändern, an den drei Grundschulstandorten Paul-Klee Schule, Paul-Gerhardt-Schule und Schule Lauerholz? Was sind die Lessons Learned (Was läuft gut, was läuft nicht gut?) Können die Ergebnisse aus den Modellprojekten bereits jetzt von den Regelschulen zur inklusiven Ganztagsbetreuung genutzt werden? 

3. Wie kann ein Prozess zur verpflichtenden Meldung der ausgefallenen Schulbegleitungstage (z.B. im Krankheitsfall des Schulbegleiters) für alle Träger eingerichtet werden? 


Begründung

Zu Frage 1: Die Initiative Inklusion begrüßt die Entwicklung einer inklusiven Schule und die damit einhergehende Entwicklung der Strukturen der inklusiven Ganztagsbetreuung am Nachmittag. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch bereits Kinder mit (drohender) Behinderung, die in Regelschulen zur Schule gehen und eine inklusive Ganztagsbetreuung am Nachmittag benötigen und erfahren. Es ist wichtig, einen konkreten Zeitplan für diese inklusionsfördernden Maßnahmen zu benennen, um Planungssicherheit für betroffene Familien zu schaffen. 

Zu Frage 2: An den drei genannten Grundschulen wird seit 2021 eine inklusive Nachmittagsbetreuung angeboten. Die dort gesammelten Erfahrungen sollten bereits jetzt an die anderen Lübecker Regelschulen weitergegeben werden, damit zeitnah eine inklusive schulische Nachmittagsbetreuung an diesen Schulen möglich wird. 

Zu Frage 3: Regelmäßig erreichen uns Rückmeldungen von Eltern, dass ihre Kinder aufgrund des Ausfalls der Schulbegleitung nicht am Unterricht oder an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen können. Soweit uns bekannt ist, existiert derzeit keine zentrale Datenerfassung zur Abwesenheitstagen von der Schulbegleitung. Bei Abwesenheit der Schulbegleitung können Kinder mit (drohender) Behinderung nicht zur Schule oder in die Betreuung gehen. Die Stadt soll einen Prozess zur verpflichtenden Meldung der ausgefallenen Schulbegleitungstage für alle Träger einrichten. Dadurch können Personalbedarfe und Personallücken erkannt und besser trägerübergreifend gelöst werden, um eine bessere Schulbegleitungsquote zu gewährleisten.

Externer Link: Politik Informationssystem Lübeck - Rathaus

 

Übersicht und Zugang zu inklusiven Freizeitangeboten VO/2024/13668-01 
Anfrage der Initiative Inklusion zur Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL)

Fragen:

1. Wie kann ein regelmäßig nutzbares, kommunales Angebot entwickelt werden, das es Kindern mit (drohender) Behinderung ermöglicht, auf einfache Weise Unterstützung durch Freizeitassistenzen zu erhalten, damit sie – auch ohne ihre Eltern – an Freizeitaktivitäten teilnehmen können (inklusive An- und Rückfahrt zum Angebot sowie Begleitung während des Angebotes)? 

2. Wie können in Lübeck z.B. Student:innen, eine Nachbarin aus dem Wohnortsviertel o.ä. als wohnortnahe und längerfristige Freizeitassistenzen von Kindern mit (drohenden) Behinderungen zugelassen werden? 

Begründung: 

Zu Frage 1: Wir begrüßen das in der offenen Kinder- und Jugendarbeit genannte Prinzip: „Alle können kommen, wir finden Lösungen!“. Kinder mit (drohender) Behinderung haben oft Schwierigkeiten, alleine von zu Hause zu den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu gelangen. Damit auch diese Kinder teilnehmen können, müssen einfache Möglichkeiten für eine Begleitung durch Freizeitassistenzen geschaffen werden. Die Freizeitassistenz ist für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung gedacht, um ihnen eine angemessene soziale Teilhabe in ihrer Freizeit durch eine individuelle Begleitung, Anleitung und Unterstützung zu ermöglichen. Dazu gehören: 

  • Aktivitäten wie die Begleitung zu Vereinen, der Besuch von Bibliotheken, die Unterstützung beim Knüpfen von Kontakten und Freundschaften sowie Ausflüge zu Spielplätzen und die Teilnahme an Kinder- und Jugendgruppen werden gefördert. 
  • Unterstützung bei der Fortbewegung mit Rollstuhl, Gehhilfen oder Tandems sowie Hilfe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Förderung der Mobilität. 
  • Unterstützung der Selbstständigkeit, Verhinderung von Ausgrenzung und Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen, einschließlich der Fähigkeit, Beziehungen aufzubauen, sich in Gruppen angemessen zu verhalten, Konflikte zu vermeiden sowie das Selbstbewusstsein und die Resilienz zu stärken. 

Die Angebote im Ferienpass dauern häufig nur einen und mehrere einzelne Tage. Für Kinder mit (drohender) Behinderung kann es schwierig sein, sich auf neue Situationen und Abläufe einzustellen. Daher ist es wichtig, dass sie hierbei von einer vertrauten Freizeitassistenz begleitet werden. In der Praxis sagen viele Vereine, dass sie inklusiv sind. Das bedeutet jedoch oft nur, dass Kinder mit Behinderung teilnehmen dürfen, aber nur, wenn sie von einem Familienmitglied oder einer anderen Person begleitet werden. Auch hier ist der Einsatz von Freizeitassistenzen notwendig. 

Zu Frage 2: In der Praxis ist die Genehmigung einer Freizeitassistenz mit vielen prozessualen und zeitlichen Hürden versehen. Eltern müssen einen schriftlichen Antrag bei der Eingliederungshilfe stellen. Bei der Antragsstellung müssen u.a. Einkommen und Vermögen gänzlich offengelegt werden. Die Genehmigung ist einkommensabhängig. Sollte eine Genehmigung erfolgen, so müssen die Eltern eine passende und verfügbare Freizeitassistenz bei einem Träger suchen. Hier wurde uns von Mitglieder:innen der Initiative Inklusion rückgemeldet, dass die Genehmigung und Suche nach einer Assistenz mehrere Monate andauern kann. Gleichzeitig ist der Prozess starr und unflexibel: Sollten sich Änderungen ergeben, zum Beispiel bei einem Wechsel der Aktivität und der Erhöhung der Stundenanzahl, beginnt der Prozess teilweise von neuem.

Externer Link: Politik Informationssystem Lübeck - Rathaus

 

Inklusive Ferienbetreuung und Unterstützung durch Inklusions-Kräfte (I-Kräfte): VO/2024/13666-01 
Anfrage der Initiative Inklusion zur Antwort auf die Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL)

 

Fragen:

1. Wie kann ein kommunaler Prozess entwickelt werden, der es ermöglicht, dass Kinder mit (drohender) Behinderung an der Ferienbetreuung teilnehmen können, ohne dass Eltern dafür ihr gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen müssen und die Betreuungsleistung vermögensabhängig ist?

2. Wie kann sichergestellt werden, dass Ferienpassangebote auch für Kinder mit (drohender) Behinderung attraktiv und nutzbar sind?

3. Bis wann ist damit zu rechnen, dass die Strukturen der Ferienbetreuung in Lübeck inklusionsfördernd ausgebaut werden?

 

Begründung

Zu Frage 1: Die aktuelle Regelung zur Ferienbetreuung sieht eine einkommens- und vermögensabhängige Prüfung vor. Aufgrund der Tatsache, dass Ferienbegleitung als soziale Teilhabe und nicht Teilhabe an Bildung kategorisiert ist, ist diese grundsätzlich kostenpflichtig. Dies führt dazu, dass Eltern von Kindern mit Behinderung höhere finanzielle Belastungen tragen müssen als Eltern von Kindern ohne Behinderung. Diese Praxis ist diskriminierend, da sie den Zugang zur Ferienbetreuung für Kinder mit (drohender) Behinderung erschwert. Eine gleichwertige Teilhabe setzt voraus, dass diese Kinder ohne zusätzliche bürokratische Hürden aufgenommen werden und notwendige Unterstützungsleistungen wie Assistenz oder medizinisch-pflegerische Maßnahmen selbstverständlich bereitgestellt werden.

zu Frage 2: Ferienpassangebote werden von Kindern mit (drohender) Behinderung bislang nur selten genutzt. Ein zentraler Grund dafür ist, dass viele Angebote nur an einzelnen Tagen stattfinden. Kinder mit Behinderung benötigen oft mehr Zeit, um sich an neue Situationen und Abläufe zu gewöhnen. Eine kontinuierliche Begleitung durch vertraute Freizeitassistenzen ist daher notwendig, damit diese Angebote für sie zugänglich und nutzbar sind.

zu Frage 3: Um eine echte Inklusion in der Ferienbetreuung zu gewährleisten, müssen die bestehenden Strukturen entsprechend angepasst und ausgebaut werden. Es ist wichtig, einen konkreten Zeitplan für diese inklusionsfördernden Maßnahmen zu benennen, um Planungssicherheit für betroffene Familien zu schaffen.

Externer Link: Politik Informationssystem Lübeck - Rathaus

©2025 Initiative Inklusion

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