Barrierefreier Zugang zum Ganztag für alle Kinder

Lübeck, 13.02.2026

Die Initiative Inklusion Schleswig-Holstein warnt vor neuen bürokratischen Hürden für Kinder mit Behinderungen im Ganztag an Schulen. Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen innerhalb der Landesregierung zur Frage, ob Assistenzleistungen im Ganztag als Teilhabe an Bildung oder als soziale Teilhabe eingeordnet werden.
 

Mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder soll allen Kindern eine verlässliche Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Für Kinder mit Behinderungen droht dieser Anspruch jedoch durch zusätzliche Antragsverfahren und Einkommensprüfungen faktisch eingeschränkt zu werden.

Während der schulische Unterricht als Teilhabe an Bildung gilt, sollen nach Auffassung des Sozialministeriums Teile des Ganztags und die Ferienbetreuung als soziale Teilhabe gelten. Damit würden Eltern von Kindern mit Behinderungen zu umfangreichen Bedarfs-, Einkommens- und Vermögensprüfungen verpflichtet – eine Hürde, die es für Familien ohne behinderte Kinder nicht gibt.

Die Initiative Inklusion sieht darin eine strukturelle Benachteiligung und warnt vor einem Ausschluss von Kindern mit Behinderungen aus dem Ganztag. Besonders problematisch sei, dass Assistenzleistungen innerhalb eines einzigen Betreuungstages unterschiedlich eingeordnet werden könnten. Dadurch entstehe ein bürokratisches Verfahren, das weder für Familien noch für Schulen praktikabel sei.

„Kinder mit Behinderungen dürfen nicht durch ein Bürokratiemonster von der Teilhabe im Ganztag ausgeschlossen werden“, erklärt Mascha Benecke-Benbouabdellah, Co-Sprecherin der Initiative Inklusion Schleswig-Holstein und Mutter eines Sohnes, der mit dem Down-Syndrom lebt. „Er ist Grundschüler und braucht für die gleichberechtigte Teilhabe seine Erzieherin den ganzen Tag an seiner Seite!“, und ergänzt: „Der Ganztagsanspruch muss für alle Kinder gleichermaßen gelten. Wenn Eltern erst ihr Einkommen offenlegen und umfangreiche Anträge stellen müssen, während andere Familien den Ganztag selbstverständlich nutzen können, ist das keine Inklusion, sondern eine neue Form der Ausgrenzung.“

Auch andere betroffene Eltern berichten von den möglichen Folgen der geplanten Regelung.
„Für uns Eltern geht es hier nicht um Luxus oder Bequemlichkeit – es geht um Teilhabe. Mein Sohn kann ohne Schulbegleitung weder sicher noch gleichberechtigt am Schulalltag teilnehmen. Wenn die Unterstützung künftig auf reine Hausaufgabenzeiten reduziert wird, bedeutet das für Kinder wie ihn faktisch Ausschluss vom sozialen Leben am Nachmittag – vom gemeinsamen Spielen, vom Sport, vom kreativen Miteinander. Bildung endet aber eben nicht mit dem Klingelzeichen. Gerade für Kinder mit Behinderungen ist soziale Teilhabe ein elementarer Bestandteil ihrer Entwicklung. Als alleinerziehende Mutter von insgesamt zwei Kindern ist die geplante Kürzung für mich zudem organisatorisch und existenziell nicht tragbar. Diese Entscheidung würde Familien wie unsere massiv überfordern und Kinder mit Behinderung weiter an den Rand der Gesellschaft drängen“, sagt Lotta L., alleinerziehende Mutter zweier Kinder.

Beate und Klaus Maack, Eltern eines Sohnes mit Behinderung, fügen hinzu: „Wir wünschen uns, dass unser Kind trotz seiner Behinderung weitestgehend ein normales Leben führen kann – ohne Wenn und Aber, mit möglichst wenigen Hürden und Herausforderungen für uns als Familie, einfach dazugehören, so wie für andere auch. Gerade im schulischen Kontext und damit im offenen Ganztag muss das selbstverständlich sein.“

Nach Ansicht der Initiative muss der gesamte Ganztag an Schule – einschließlich schulnaher Ferienbetreuung – einheitlich als Teilhabe an Bildung eingeordnet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass Kinder mit Behinderungen den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung tatsächlich wahrnehmen können und nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

Die Initiative fordert daher eine klare, landesweit einheitliche Regelung, die den Ganztag als Bildungsangebot für alle Kinder anerkennt und die notwendigen Assistenzleistungen ohne zusätzliche Einkommensprüfung sicherstellt. Nur so könne der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung in der Praxis umgesetzt werden.

 

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