Stadt Lübeck erkennt Diskriminierung von Kindern mit Behinderung an – und tut nichts Wirksames dagegen
Lübeck, 10.11.2025
Kinder mit Behinderung werden in Lübeck beim Zugang zur schulischen Ferienbetreuung benachteiligt: Für sie gelten zusätzliche Antragswege und Vermögensprüfungen der Eltern, die bei anderen Kindern nicht verlangt werden. Das hat die Stadtverwaltung nun erstmals selbst eingeräumt – will aber nichts an der Situation ändern. Die Initiative Inklusion kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert, dass die Stadt aktiv gegen diese Diskriminierung der Kinder mit Behinderung vorgeht.
Anlass der Kritik ist eine Antwort der Stadtverwaltung (VO/2025/14388-01) auf eine Anfrage von Bürgerschaftsmitglied Juleka Schulte-Ostermann (GAL). Darin gesteht die Verwaltung erstmals offiziell ein, dass Kinder mit Behinderung in der schulischen Ferienbetreuung benachteiligt und damit diskriminiert werden – weigert sich aber, dagegen vorzugehen.
Wörtlich heißt es, die aktuelle Rechtslage führe „zu einem faktischen Nachteil von Kindern mit Behinderung“ – etwa durch aufwendigere Antragsverfahren für die Teilnahme an der Ferienbetreuung und einkommensabhängige Prüfungen für die Teilhabe, die für alle anderen Kinder nicht gelten.
Trotz dieser klaren Feststellung erklärt die Stadt, eine kurzfristige Änderung sei „rechtlich nicht möglich“.
Damit erkennt die Verwaltung Diskriminierung an – und lässt sie trotzdem bestehen. „Wer Diskriminierung erkennt, darf sie nicht einfach verwalten – er muss sie beseitigen“, betont Tobias Rösch, Mitglied der Initiative Inklusion und des Beirats für Menschen mit Behinderung. „Die Stadt kann sich nicht hinter Gesetzen verstecken, wenn sie in ihrem eigenen Handeln gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.“
Die Initiative erinnert daran, dass öffentliche Stellen verpflichtet sind, Diskriminierungen zu vermeiden und aktiv abzubauen – auch wenn deren Ursachen in übergeordneten Regelungen liegen. Wo Handlungsspielräume bestehen, müssen sie genutzt werden. „Wir fordern, dass die Stadt alle verfügbaren Möglichkeiten ausschöpft – etwa durch vereinfachte Verfahren, unbürokratische Übergangslösungen und eine bessere Unterstützung der Familien“, erklärt Mascha Benecke-Benbouabdellah, Mitglied der Initiative Inklusion.
„Die Stadt darf nicht länger abwarten, sondern muss jetzt handeln“, fordert Tobias Rösch. „Sie muss unverzüglich Maßnahmen zur Entlastung betroffener Familien ergreifen, Assistenzleistungen leichter zugänglich machen und eine Übergangslösung schaffen, die gleiche Teilhabe in der Ferienbetreuung ermöglicht – bis eine landes- oder bundesweite Regelung besteht.“
Mascha Benecke-Benbouabdellah ergänzt: „Es reicht nicht, Diskriminierung zu benennen – sie muss beendet werden. Kinder mit Behinderung in Lübeck dürfen nicht weiter zwischen Zuständigkeiten aufgerieben werden.“
Hintergrund
In der Antwort auf die Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zur Anerkennung der Ferienbetreuung als schulische Bildungsleistung für Kinder mit Behinderung hat die Stadtverwaltung Lübeck erstmals offiziell eingeräumt, dass eine Benachteiligung besteht – sieht sich jedoch „nicht in der Lage, die Situation zu ändern“. Für die Initiative Inklusion Lübeck ist klar: Wer Diskriminierung feststellt und nichts unternimmt, handelt selbst diskriminierend.

